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Reisegepäckversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Wenn es anders kommt als geplant

ab 47,00 € jährlich

 

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Die Vorteile der ERGO Reiserücktrittsversicherung
  • Starke Leistungen
  • Pannen- und Unfallschutz inklusive
  • Kompetente Stornoberatung
  • Neu: Corona-Ergänzungs-Schutz Covid-19 optional zubuchbar

Ärgerlich, wenn Sie eine Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen. Erst recht, wenn das hohe Kosten bedeutet. Sichern Sie sich gegen das finanzielle Risiko ab! Für eine bestimmte Reise – oder gleich für alle Reisen im Jahr.

Der Jahres-Reiseschutz lohnt sich oft schon ab der ersten Reise im Jahr – vergleichen Sie selbst:

Reiserücktrittsversicherung für eine Reise

z. B. 99,00 € einmalig**

Stornokostenversicherung, Reiseabbruchversicherung

Ergänzungs-Schutz Covid-19 für 12,00 € einmalig zubuchbar

Reiserücktrittsversicherung für alle Reisen im Jahr

z. B. 89,00 € /Jahr**

Stornokostenversicherung, Reiseabbruchversicherung

Ergänzungs-Schutz Covid-19 für 12,00 € einmalig für eine Reise oder für 13,00 €/Jahr für alle Reisen im Jahr zubuchbar

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung
Bei Stornierung
Wenn Sie die Reise z. B. wegen Krankheit absagen müssen, übernimmt die ERGO Reiseversicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Reisen Sie verspätet an, werden die Mehrkosten der Hinreise und die Umbuchungsgebühren übernommen.
Telefonische Stornoberatung
Wenn Sie kurz vor der Reise krank werden und nicht wissen, ob Sie stornieren oder noch abwarten sollen: Dann genügt ein Anruf und Sie werden von einem Reisemediziner umfangreich beraten.
Bei Reiseabbruch
Müssen Sie Ihre Reise z. B. wegen Krankheit abbrechen, zahlt die ERGO Reiseversicherung Folgendes: die zusätzlichen Rückreisekosten, den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie die Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts.
Optional zubuchbar: Corona-Schutz
Bei Reiserücktritt und Reiseabbruch bei Erkrankung, Quarantäne oder Tod aufgrund von Corona (Covid-19).
Alle Leistungen
Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung

Übernahme von Stornokosten oder Mehrkosten für verschobene Hinreise

Wenn Sie Ihre Reise z. B. wegen Krankheit nicht antreten können, erstattet Ihnen die ERGO Reiseversicherung die Stornokosten des Reiseveranstalters. Fahren Sie stattdessen ein paar Tage später los, übernimmt sie alternativ die Mehrkosten der Hinreise. Erstattet werden auch nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Kosten bis 500 € pro Person bei Panne bzw. Unfall des Kfz während der Reise.

Kostenübernahme der Rückreise

Wird während Ihrer Reise ein Angehöriger zu Hause schwer krank? Oder wird bei Ihnen eingebrochen und Sie müssen früher zurück? In diesen Fällen erstattet Ihnen die ERGO Reiseversicherung die Mehrkosten für die verschobene Rückreise. Außerdem erhalten Sie anteilig den Preis für ungenutzte Reiseleistungen. Sollten Sie z. B. wegen eines Sturms am Urlaubsort festsitzen, werden zudem die weiteren Übernachtungen bezahlt.

Telefonische Stornoberatung

Kurz vor der Reise hat Sie eine Nebenhöhlenentzündung erwischt und Sie wissen nicht, ob Sie die Reise jetzt stornieren oder noch abwarten sollen? Ein Anruf genügt. Die ERGO Reiseversicherung hilft Ihnen, eine Entscheidung zu treffen: Mit dieser Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie einen umfangreichen Beratungsservice.

Varianten der Reiserücktrittsversicherung

Sichere Fahrt

Die günstige Absicherung für Auto-, Bus- und Bahnreisen

Ideal für Sie, wenn Sie in Europa verreisen und Ihre An- und Abreise mit einem Kraftfahrzeug, dem Bus oder der Bahn als Hauptverkehrsmittel erfolgt.

Alle Verkehrsmittel

Die Absicherung für alle Reisearten und Verkehrsmittel

Egal, ob Sie eine Flugreise unternehmen, auf Kreuzfahrt gehen oder diverse Reisearten miteinander kombinieren: Mit der bewährten Reiserücktrittsversicherung sind Sie sicher unterwegs.

Ergänzungs-Schutz Covid-19 (optional buchbar)

Der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 erweitert den Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung:

  • Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19
  • Quarantäne:
    • persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen,
    • wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht
    • Verweigerung der Beförderung, z. B. Airline verweigert Flug wegen erhöhter Temperatur
    • Verweigerung der Einreise, z. B. Grenzbeamter verweigert Einreise wegen erhöhter Temperatur.
    • Reise kann nicht wie geplant beendet werden, weil der Versicherte oder eine mitreisende Risikoperson von einer Quarantäne betroffen ist, Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis 5.000 € pro Person

Wissenswertes im Überblick

Für wen ist eine Reiserücktrittsversicherung besonders wichtig?

Für Familien

Stefanies Familie freut sich auf 10 Tage Türkei. Doch kurz vorher bricht sich Sohn Lukas den Fuß. Er wird sofort operiert – an Urlaub ist nicht mehr zu denken. Gut, dass Stefanie bei der Buchung eine ERGO Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Nur wenige Tage nach der Stornierung der Reise hat sie die erstatteten Stornokosten von 1.950 € auf dem Konto.

Für Singles

In Argentinien erfährt Elke: Ihre Mutter ist gestorben. Sie will sofort zurück. Die Notrufzentrale der ERGO Reiseversicherung hilft beim Umbuchen. Eine Nacht in Buenos Aires, Transfer zum Airport und Umbuchung des Fluges kosten ca. 2.300 €. Und Elke verpasst 8 Tage ihrer Rundreise. ERGO erstattet ihr die Extrakosten – plus den Wert der nicht genutzten Urlaubstage.

Für Senioren

Josip möchte seine Schwester in Zagreb besuchen. Doch 3 Tage vor dem Abflug hat er plötzlich schlimme Schmerzen im Knie. Der Arzt stellt fest, dass sich sein künstliches Kniegelenk gelockert hat. Die Reise muss Josip absagen, denn er muss operiert werden. Zum Glück übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Kosten für den nicht genutzten Hin- und Rückflug.

  • Reiserücktrittsversicherungen enthalten oft einen Stornokosten- sowie einen Reiseabbruchschutz. Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich somit grundsätzlich für alle, die ihren Urlaub im Voraus buchen. Denn es kann immer etwas dazwischenkommen. Vor allem natürlich, wenn Sie als Familie mit Kindern reisen: Dann ist dieses Risiko einer Stornierung um ein Vielfaches erhöht. Singles haben bei der Reiserücktrittsversicherung im Vergleich zu Familien zwar ein geringeres Risiko, Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Doch auch für sie lohnt sich diese Vorsorge.

    Sind Sie dann wegen eines versicherten Ereignisses nicht in der Lage, die Reise anzutreten, bekommen Sie von der Stornokostenversicherung Geld zurück. Ebenso, wenn Sie umbuchen müssen und später als geplant anreisen.

    Müssen Sie die Reise z. B. wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls abbrechen, zahlt der Reiseschutz auch: In diesem Fall greift die Reiseabbruchversicherung. Sie übernimmt die Umbuchungsgebühren bzw. nicht genutzten Reiseleistungen.

    Allgemein ist es so: Je teurer die Reise, desto mehr lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung. Bei einmaligen, außergewöhnlichen Reisen sollten Sie also keinesfalls darauf verzichten. Aber auch, wenn Sie mehrmals im Jahr Urlaub machen, ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Am besten schließen Sie gleich eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung ab. Im Vergleich kommt Sie das deutlich günstiger als mehrere Verträge für einzelne Reisen.

  • In der Reiserücktrittsversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer versichert. Außerdem alle weiteren mitreisenden Personen, die Sie beim Abschluss der Versicherung angegeben haben.

    Wichtig bei der Reiserücktrittsversicherung sind auch die sogenannten Risikopersonen. Das sind alle, deren Erkrankung, Unfall, Tod usw. den Reiserücktritt bzw. Reiseabbruch einer mitreisenden versicherten Person auslösen würde. Als Ihre Risikopersonen gelten:

    • Ihre Angehörigen: Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Cousins, Cousinen u. a.
    • Die Angehörigen Ihres Partners
    • Betreuungspersonen, die sich um Ihre Kinder oder pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern
  • Das kommt ganz auf Ihre Situation an. Sie müssen Ihren Urlaub wegen eines unerwarteten versicherten Ereignisses wie Krankheit oder Unfall umbuchen? Die Versicherung trägt die Umbuchungskosten. Allerdings zahlt sie höchstens so viel, wie eine Stornierung der Reise kosten würde.

    Sie treten die Reise wegen eines versicherten Notfalls verspätet an oder müssen früher zurück (Reiseabbruch)? Dann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Mehrkosten für die An- bzw. Rückreise. Außerdem erstattet sie Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen wie z. B. Übernachtungen.

    Sie müssen Ihre Reise aus einem versicherten Grund ganz absagen? Dann zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wie der Name schon sagt, die Reiserücktrittskosten. Diese werden auch Stornokosten genannt. Stornokosten entstehen, wenn Sie die gebuchte Reise nicht antreten können. Im Prinzip handelt es sich um eine Entschädigung an den sogenannten Leistungsträger. Das kann sein:

    • Der Reiseveranstalter
    • Das Transportunternehmen (Fluggesellschaft, Bahn, Fähre, …)
    • Das Hotel
    • Der Vermieter der Ferienwohnung, des Hausboots o. Ä.
    • Die Autovermietung, Vermietung des Wohnmobils o. Ä.

    Der Grund für die Entschädigung: Der Leistungsträger hatte bereits Aufwand mit Ihrer Buchung. Und verliert mit Ihrer Stornierung den fest einkalkulierten Gewinn. Am meisten verliert er, wenn Sie sehr kurzfristig von Ihrer Reise zurücktreten. Denn dann kann er die Reise nicht mehr an jemand anderen verkaufen. Deshalb sind die Stornogebühren meist gestaffelt und i. d. R. umso höher, je näher am Reisetermin Sie absagen. Oft liegen sie dann sogar bei 100 % des Reisepreises. Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich also auf jeden Fall.

    Sie sind nicht sicher, ob Sie den Urlaub stornieren sollen? Im Zweifel hilft Ihnen die telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung.

  • Stets aktuelle Informationen zum Thema Reiserücktrittsversicherung und Corona finden Sie auf der Website der ERGO Reiseversicherung.

  • Am besten schließen Sie die Reiserücktrittsversicherung gleich ab, wenn Sie die Reise buchen. Bei ERGO ist der letztmögliche Zeitpunkt 30 Tage vor der Reise.

    Wenn Sie Ihren Urlaub weniger als 30 Tage vor der Abreise buchen, gilt: Schließen Sie die ERGO Reiserücktrittsversicherung am Tag der Buchung ab – spätestens in den nächsten 3 Werktagen.

  • Die Reiserücktrittsversicherung leistet bei einer unerwarteten, schweren Ersterkrankung. Unerwartet bedeutet, Sie sind erst nach der Buchung der Reise erkrankt. Schwer bedeutet, dass die Krankheit Ihnen die geplante Reise unmöglich macht.

    Eine chronische Krankheit hindert Sie daran, die Reise anzutreten? Bei Erkrankungen, die Sie schon zum Zeitpunkt der Buchung hatten, ist eine unerwartete Verschlechterung ausschlaggebend. Die Verschlechterung gilt als unerwartet, wenn die Krankheit innerhalb von 6 Monaten vor dem Abschluss der Versicherung nicht behandelt werden musste. Für gewöhnlich leistet dann die Reiserücktrittsversicherung.

    Achtung: Suchterkrankungen beispielsweise sind nicht in der Reiserücktrittsversicherung abgesichert.

  • Die Reiserücktrittsversicherung leistet nicht nur bei unerwarteten, schweren Erkrankungen. Auch wenn Sie aus anderen medizinischen Gründen Ihre Reise nicht antreten können, bekommen Sie Geld. Etwa bei:

    • Schwerer Unfallverletzung
    • Unerwartetem Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
    • Impfunverträglichkeit
    • Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftskomplikationen
    • Tod

    Außerdem zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei verschiedenen anderen Gründen, die Sie nicht beeinflussen können, z. B.:

    • Bei Panne oder Unfall des Fahrzeugs, das Sie auf der Reise nutzen möchten, höchstens einen Tag vor oder während der Reise
    • Bei verpasstem Flug wegen mindestens 2 Stunden Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln
    • Bei Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises vor der Reise, wenn Sie das Dokument zwingend für die Reise benötigen. Weitere Voraussetzung: Ein Ersatzdokument kann nicht rechtzeitig beschafft werden.
    • Bei erheblichem Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse und bei Straftat eines Dritten. Voraussetzung: Ihre Anwesenheit vor Ort oder die einer mitreisenden Risikoperson ist aufgrund des Schadens unbedingt erforderlich.
    • Bei gerichtlicher Ladung, z. B. als Zeuge
    • Bei Arbeitsplatzwechsel (nicht bei Versetzung)
    • Bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
  • Keinen Schutz durch die Reiserücktrittsversicherung haben Sie z. B.:

    • Bei einer Trennung vom Partner
    • Generell bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Ausnahme: bei einer Reisewarnung aufgrund Covid-19
      Bei Schäden durch Streik, Krieg, Bürgerkrieg u.Ä. in Ihrem Urlaubsland
  • Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn unterwegs etwas passiert und Sie daher Ihre Reise nicht wie geplant beenden können. Vorausgesetzt, der Reiseabbruch erfolgt wegen eines versicherten Ereignisses.

    Dann werden Ihnen die Leistungen vor Ort erstattet, die Sie nicht in Anspruch genommen haben. Etwa die restlichen Übernachtungen oder ein Ausflug. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Reise wegen einer stationären Behandlung unterbrechen müssen.

    Diese Gründe für einen Reiseabbruch werden anerkannt bzw. diese Ereignisse sind versichert:

    • Unerwartete schwere Erkrankung
    • Verschlechterung einer Vorerkrankung, wenn diese nicht in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Buchung bei bestehendem Vertrag ärztlich behandelt wurde.
      Wichtig: Kontrolluntersuchungen gelten nicht als ärztliche Behandlung.
    • Schwere Unfallverletzung
    • Tod
    • Schwangerschaft
    • Adoption eines minderjährigen Kindes
    • Impfunverträglichkeit
    • Bruch von Prothesen
    • Lockerung implantierter Gelenke
    • Erheblicher Schaden am Eigentum z. B. durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (z. B. Erdbeben, Explosion) oder Straftat eines Dritten
    • Betriebsbedingte Kündigung
    • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
    • Termin zur Spende und zum Empfang von Organen und Geweben
    • Gerichtliche Ladung
    • Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises
    • Beginn des Bundesfreiwilligendiensts, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres
    • Wiederholungsprüfungen an einer Schule oder Universität, die unerwartet in die Reisezeit fallen bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Reiseende stattfinden sollen
  • Sie können Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten? Dann müssen Sie das der ERGO Reiseversicherung unverzüglich mitteilen. Denn Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Achtung: Ihre Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten nur, wenn Sie bereits vor der Stornierung der Reise ein ärztliches Attest hatten.

    Tipp: Sie sind nicht sicher, ob Sie Ihre Reise antreten können – z. B. wegen einer unerwarteten Krankheit? Nutzen Sie die telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung, bevor Sie stornieren. Der Beratungsservice hilft Ihnen bei der Entscheidung und prüft, ob Sie mit der Stornierung ohne finanzielles Risiko noch etwas abwarten können.

  • Ist der Fall des Reiserücktritts eingetreten, müssen Sie das der Versicherung melden. Außerdem müssen Sie verschiedene Unterlagen als Nachweis einreichen. ERGO benötigt immer:

    • Ihren Versicherungsnachweis
    • Ihre Buchungsunterlagen
    • Ein ausgefülltes Schadensformular
    • Einen Nachweis des Schadens, z. B. die Stornokostenrechnung
    • Einen Nachweis über das Reisevermittlungsentgelt
    • Bei medizinischen Gründen für den Reiserücktritt: ein ärztliches Attest, das die Diagnose und die Behandlungsdaten enthält.
      Wichtig: Das ärztliche Attest müssen Sie sich holen, bevor Sie die Reise stornieren. Außerdem akzeptiert ERGO keine Atteste, die von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern ausgestellt wurden.
    • Eine Bestätigung des Vermieters, dass er wegen der Stornierung die Ferienwohnung, den Mietwagen, das Wohnmobil o. Ä. nicht weitervermieten konnte
    • Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: eine Kopie der Anzeige bei der Polizei
    • Bei anderen versicherten Ereignissen: geeignete Nachweise

    Gegebenenfalls fordert ERGO weitere Unterlagen bei Ihnen an, z. B. ein fachärztliches Gutachten.

  • Wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen, bearbeitet ERGO Ihren Fall so schnell wie möglich. Üblicherweise bekommen Sie das Geld von der Reiseversicherung innerhalb einiger Tage.

  • ReisekrankenversicherungDKVIhren Urlaub können Sie nicht nur mit einer Reiserücktrittsversicherung absichern. Sinnvoll ist in jedem Fall auch eine Reisekrankenversicherung.

    Tipp: Für den Komplettschutz empfiehlt sich die Rundumsorglos-Reiseversicherung von ERGO. Neben Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung enthält sie z. B. auch eine Reisegepäckversicherung.

  • Bei Corona zahlt die ERGO Reiseversicherung. Vorausgesetzt, Sie erweitern Ihre Reiserücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung um den Ergänzungs-Schutz Covid-19. Das geht schon ab 16 €. Dann zahlt die Reiserücktrittsversicherung von ERGO in diesen Fällen:

    • Wenn Sie vor Antritt Ihrer Reise an Covid-19 erkranken
    • Wenn Sie Ihre Reise wegen coronabedingter Quarantäne unfreiwillig verlängern müssen
  • Wenn Sie an Covid-19 erkranken und Ihre Reise deshalb nicht antreten können, gilt: Die Reiserücktrittsversicherung mit Ergänzungs-Schutz Covid-19 übernimmt die Stornokosten.

    Bekommen Sie am Urlaubsort Corona und müssen die Reise abbrechen, leistet die Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Schutz ebenfalls. In diesem Fall greift die Reiseabbruchversicherung.

  • Ja. Bei einer Erkrankung vor der Reise, Tod oder Verlängerung der Reise wegen Quarantäne greift die Reiserücktrittsversicherung auch bei einer Corona-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

  • Eine Reisewarnung als solche ist in der ERGO Reiserücktrittsversicherung kein versichertes Ereignis. Ebenfalls kein versichertes Ereignis ist es, wenn ein Reiseziel zu einem Risikogebiet erklärt wird.
  • Ja, die Reiserücktrittsversicherung mit Ergänzungs-Schutz Covid-19 von ERGO sichert auch Quarantäne ab – egal, ob Sie selbst betroffen sind oder eine mitreisende Risikoperson:

    • Persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen: Besteht bei Ihnen ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19? Wenn Sie deshalb in Quarantäne müssen und nicht reisen können, leistet die Reiserücktrittsversicherung.
    • Verweigerung der Beförderung: Sie haben eine erhöhte Temperatur? Wenn die Fluggesellschaft Sie aus diesem Grund nicht mitfliegen lässt, bezahlt die Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Schutz ein alternatives Transportmittel.
    • Verweigerung der Einreise: Ein Grenzbeamter lässt Sie nicht einreisen, weil Ihre Temperatur erhöht ist? In solchen Fällen sind Sie durch den Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert.
    • Quarantäne am Urlaubsort: Sie können Ihre Reise nicht wie geplant beenden, weil Sie in Quarantäne müssen? Wenn Sie die Reiserücktrittsversicherung mit Ergänzungs-Schutz Covid-19 haben, erstattet Ihnen ERGO zusätzliche Unterkunftskosten bis 5.000 € pro Person.
  • Nein, bei einem Lockdown leistet die ERGO Reiserücktrittsversicherung nicht.

  • Es ist egal, ob Sie ein Hotel stornieren möchten oder eine Ferienwohnung. Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung mit Ergänzungs-Schutz Covid-19 von ERGO erhalten Sie unabhängig davon, welche Unterkunft Sie gebucht haben.

  • Wenn Sie an Covid-19 erkrankt sind und deshalb Ihre Reise stornieren, gilt der übliche Ablauf: Kontaktieren Sie zuerst Ihren Reiseveranstalter und sagen Sie Ihre Teilnahme an der Reise ab. Wenn Sie eine Individualreise gebucht haben, wenden Sie sich für jeden Reisebaustein an den jeweiligen touristischen Leistungsträger, z. B.

    • Bahn
    • Fluggesellschaft
    • Hotel bzw. Vermieter des Ferienhauses
    • Autovermietung

    Melden Sie danach der ERGO Reiseversicherung, dass Sie die Reise wegen Corona storniert haben. Damit Ihre Kosten erstattet werden, reichen Sie die entsprechenden Unterlagen ein.

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Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.

* Dies ist ein Produkt der ERGO Reiseversicherung AG. Über den Button „Beitrag berechnen“ bzw. „Angebot anfordern“ wechseln Sie auf die Website der ERGO Reiseversicherung AG.

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