* Die GmbH hat ein deutlich verringertes Lohnkostenrisiko und eine feste kalkulatorische Kostengröße für den Krankheitsfall des GmbH-Geschäftsführers.
* Steuerentlastung der GmbH (Beiträge als Betriebsausgabe nach § 4 bs. 4 EStG unter bestimmten Voraussetzungen)
* Das Bruttogehalt kann zu 100 % abgesichert werden.
* Die Leistung des Bruttogehalts kann je nach Tarifvariante bis zum 42. / 91./ 182. / 364.Tag vereinbart werden.
* Der Leistungsbeginn ist frei wählbar ( ab dem 4./8./15./22./43. Tag).
* Die private Krankentagegeld-Absicherung des GGF wird deutlich günstiger.